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Teil 1 der Aufstiegsfortbildung Verwaltungsfachwirte/ Laufbahn II.1

Ablauf

Der Lehrgang umfasst insgesamt 930 Unterrichtsstunden in einem Zeitraum von zwei Jahren. An zwei Veranstaltungstagen pro Woche wird berufsbegleitend von 8:00 Uhr bis 13:15 Uhr Unterricht erteilt. Der Kurs beginnt mit einer Kompaktwoche (Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 Uhr bis 15:15 Uhr). In den Ferienzeiten findet in der Regel kein Unterricht statt. Aufgrund der unterschiedlichen Ferienzeiten in den Schuljahren können weitere Kompaktwochen vorgesehen werden, damit die 930 Unterrichtsstunden in dem zweijährigen Zeitraum erreicht werden. An den letzten drei bzw. zwei Tagen vor den jeweiligen Prüfungsblöcken findet der Unterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:05 Uhr statt.

Optional: Ausbildereignungsprüfung inklusive

Im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme können die Teilnehmer_innen im 2. Fortbildungsjahr zusätzlich die Ausbildereignungsprüfung ablegen. Hierfür ist die Teilnahme an einem Ausbildereignungslehrgang erforderlich, der mit einem Umfang von 54 Stunden deutlich kürzer ist als die außerhalb der Fortbildungsmaßnahme angebotenen Lehrgänge.

Fächer und Stundenverteilung

Die Stunden verteilen sich auf die einzelnen Fächer wie folgt:

Tabelle zur Fächer und Stundenverteilung
UnterrichtsfachStunden
Allgemeines Verwaltungsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht150
Deutsches Staats-, Verfassungs- und Kommunalrecht, Europarecht130
Öffentliche Finanzwirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre196
Recht des öffentlichen Dienstes, Personalmanagement110
Verwaltungslehre, Organisationsentwicklung120
Rechtslehre, Zivilrecht100
Soziale Sicherung80
Offenheit, Kreativität, Wahrnehmungsfähigkeit24
Arbeitstechniken20
Summe930
Zusätzlich: Angebot eines verkürzten Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung54

Feedback und Leistungsnachweise

Alle Kursteilnehmer_innen werden während des Lehrgangs systematisch beraten und erhalten regelmäßige Rückmeldungen über die Lernerfolge. Nach der Hälfte der Fortbildungszeit erfolgt ein obligatorisches Beurteilungsgespräch. Die Dienststellen erhalten eine Mitteilung, wenn ein_e Teilnehmer_in kaum Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Maßnahme hat.

Während der zweijährigen Fortbildung müssen Pflichtleistungsnachweise erbracht werden, in denen durchschnittlich mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen werden müssen. Der Durchschnittswert aller Pflichtleistungsnachweise fließt mit einem Prozentsatz von 15 in das Gesamtprüfungsergebnis ein.

Die Leistungsnachweise verteilen sich auf die einzelnen Fächer wie folgt:


Tabelle zur Fächer und Stundenverteilung
UnterrichtsfachStundenAngebotene Leistungsnachweisedavon Pflichtdavon mind. 240min.
Deutsches Staats-, Verfassungs- und Kommunalrecht, Europarecht130321
Allgemeines Verwaltungsrecht150321
Öffentliche Finanzwirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre190431
Recht des öffentlichen Dienstes, Personalentwicklung116221
Verwaltungslehre, Organisationsentwicklung mit Offenheit, Kreativität und Wahrnehmungsfähigkeit144321
Rechtslehre, Zivilrecht100221
Soziale Sicherung80221

Die Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer an der Fortbildungsmaßnahme regelmäßig teilgenommen hat. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn 75 % der angebotenen Unterrichtstage besucht worden sind.
Darüber hinaus müssen in den Pflichtleistungsnachweisen durchschnittlich mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen werden. Der Durchschnittswert aller Pflichtleistungsnachweise fließt mit einem Prozentsatz von 15 in das Gesamtprüfungsergebnis ein.

Die schriftliche Prüfung besteht aus fünf Klausuren, für deren Anfertigung jeweils 240 Minuten zur Verfügung stehen.

Die fünf Prüfungsbereiche orientieren sich an den Inhalten der Fortbildungsmaßnahme. Die genaue Festlegung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Die Prüfung soll grundsätzlich in folgenden Fächern erfolgen:

  • Deutsches Staats-, Verfassungs- und Kommunalrecht, Europarecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht
  • Öffentliche Finanzwirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
  • über das vierte und das fünfte Prüfungsfach entscheidet der Prüfungsausschuss.

In der Regel soll einem dreitägigen Prüfungsblock mit drei Klausuren nach ca. 14 Tagen ein zweitägiger Prüfungsblock mit den zwei restlichen Klausuren folgen.

Weitere Informationen

Curriculum Verwaltungsfachwirte 2015 (pdf, 454.1 KB)