Der Lehrgang umfasst insgesamt 930 Unterrichtsstunden in einem Zeitraum von zwei Jahren. An zwei Veranstaltungstagen pro Woche wird berufsbegleitend von 8:00 Uhr bis 13:15 Uhr Unterricht erteilt. Der Kurs beginnt mit einer Kompaktwoche (Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 Uhr bis 15:15 Uhr). In den Ferienzeiten findet in der Regel kein Unterricht statt. Aufgrund der unterschiedlichen Ferienzeiten in den Schuljahren können weitere Kompaktwochen vorgesehen werden, damit die 930 Unterrichtsstunden in dem zweijährigen Zeitraum erreicht werden. An den letzten drei bzw. zwei Tagen vor den jeweiligen Prüfungsblöcken findet der Unterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:05 Uhr statt.
Im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme können die Teilnehmer_innen im 2. Fortbildungsjahr zusätzlich die Ausbildereignungsprüfung ablegen. Hierfür ist die Teilnahme an einem Ausbildereignungslehrgang erforderlich, der mit einem Umfang von 54 Stunden deutlich kürzer ist als die außerhalb der Fortbildungsmaßnahme angebotenen Lehrgänge.
Die Stunden verteilen sich auf die einzelnen Fächer wie folgt:
Unterrichtsfach | Stunden |
---|---|
Allgemeines Verwaltungsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht | 150 |
Deutsches Staats-, Verfassungs- und Kommunalrecht, Europarecht | 130 |
Öffentliche Finanzwirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre | 196 |
Recht des öffentlichen Dienstes, Personalmanagement | 110 |
Verwaltungslehre, Organisationsentwicklung | 120 |
Rechtslehre, Zivilrecht | 100 |
Soziale Sicherung | 80 |
Offenheit, Kreativität, Wahrnehmungsfähigkeit | 24 |
Arbeitstechniken | 20 |
Summe | 930 |
Zusätzlich: Angebot eines verkürzten Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung | 54 |
Alle Kursteilnehmer_innen werden während des Lehrgangs systematisch beraten und erhalten regelmäßige Rückmeldungen über die Lernerfolge. Nach der Hälfte der Fortbildungszeit erfolgt ein obligatorisches Beurteilungsgespräch. Die Dienststellen erhalten eine Mitteilung, wenn ein_e Teilnehmer_in kaum Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Maßnahme hat.
Während der zweijährigen Fortbildung müssen Pflichtleistungsnachweise erbracht werden, in denen durchschnittlich mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen werden müssen. Der Durchschnittswert aller Pflichtleistungsnachweise fließt mit einem Prozentsatz von 15 in das Gesamtprüfungsergebnis ein.
Die Leistungsnachweise verteilen sich auf die einzelnen Fächer wie folgt:
Unterrichtsfach | Stunden | Angebotene Leistungsnachweise | davon Pflicht | davon mind. 240min. |
---|---|---|---|---|
Deutsches Staats-, Verfassungs- und Kommunalrecht, Europarecht | 130 | 3 | 2 | 1 |
Allgemeines Verwaltungsrecht | 150 | 3 | 2 | 1 |
Öffentliche Finanzwirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre | 190 | 4 | 3 | 1 |
Recht des öffentlichen Dienstes, Personalentwicklung | 116 | 2 | 2 | 1 |
Verwaltungslehre, Organisationsentwicklung mit Offenheit, Kreativität und Wahrnehmungsfähigkeit | 144 | 3 | 2 | 1 |
Rechtslehre, Zivilrecht | 100 | 2 | 2 | 1 |
Soziale Sicherung | 80 | 2 | 2 | 1 |
Zur Prüfung wird zugelassen, wer an der Fortbildungsmaßnahme regelmäßig teilgenommen hat. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn 75 % der angebotenen Unterrichtstage besucht worden sind.
Darüber hinaus müssen in den Pflichtleistungsnachweisen durchschnittlich mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen werden. Der Durchschnittswert aller Pflichtleistungsnachweise fließt mit einem Prozentsatz von 15 in das Gesamtprüfungsergebnis ein.
Die schriftliche Prüfung besteht aus fünf Klausuren, für deren Anfertigung jeweils 240 Minuten zur Verfügung stehen.
Die fünf Prüfungsbereiche orientieren sich an den Inhalten der Fortbildungsmaßnahme. Die genaue Festlegung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Die Prüfung soll grundsätzlich in folgenden Fächern erfolgen:
In der Regel soll einem dreitägigen Prüfungsblock mit drei Klausuren nach ca. 14 Tagen ein zweitägiger Prüfungsblock mit den zwei restlichen Klausuren folgen.