Verwaltungsfachangestellte arbeiten in den verschiedensten Aufgabenbereichen und Dienststellen des bremischen öffentlichen Dienstes. Sie beraten Bürgerinnen und Bürger bei ihren Anliegen und bearbeiten deren Anträge. Sie sind z. B. beteiligt, wenn Paare heiraten, Autos angemeldet, Baugenehmigungen erteilt oder Pässe beantragt werden. Sie bereiten aber auch wichtige Sitzungen vor, organisieren, arbeiten in der Personalverwaltung oder in den Haushaltsabteilungen.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt nach dem dualen System: Lernort für die praktische Ausbildung sind Dienststellen der ausbildenden Freien Hansestadt Bremen. Während der Ausbildung durchlaufen sie fünf Praxisphasen, die Ihnen jeweils über mehrere Monate Einblick in unterschiedliche Behörden der bremischen öffentlichen Verwaltung bieten. Lernort für die theoretische Ausbildung ist die Verwaltungsschule.
Der schulische Teil (Berufsschule und dienstbegleitende Unterrichtung) macht fast die Hälfte der Ausbildung aus und findet in einer Kombination aus Block- und Teilzeitunterricht (wöchentlicher Berufsschultag während der Praxisphasen) statt.
Ziel der Verwaltungsschule ist die Vermittlung einer breiten beruflichen Handlungskompetenz, damit die Absolventen qualifiziert, verantwortungsbewusst und bürgerorientiert Aufgaben in der bremischen Verwaltung wahrnehmen können.
Die berufsbezogenen Unterrichtsinhalte sind im Rahmenplan von 1999 festgelegt. Für Bremen gibt es eine Stundentafel, die neben den beruflichen auch die berufsübergreifenden Lernfelder und Fächer ausweist und Grundlage für die Stundenpläne der Verwaltungsschule und die Zeugnisse ist.
Schwerpunkte der handlungsorientierten Ausbildung bilden u.a.
Viel Wert legt die Verwaltungsschule neben der fachlichen Kompetenz auf Schlüsselqualifikationen wie Personal-, Sozial-, Methoden- und Lernkompetenz.
Am Ende der Ausbildung findet eine Prüfung vor der sog. "Zuständigen Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz statt. (Das ist in diesem Falle die Senatorin für Finanzen.) Lehrkräfte der Verwaltungsschule sind neben Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern Mitglieder des Prüfungsausschusses.