Justizvollzugsbeamt:innen sind im Strafvollzug für die Sicherheits- und Ordnung zuständig. Sie regeln in der Justizvollzugsanstalt den Tagesablauf für Gefangene und sind erste Ansprechpartner:innen in allen Fragen. Zu den Aufgaben gehören die tägliche Versorgung der Gefangenen, die Bearbeitung ihrer Anliegen und auch die Beaufsichtigung und Kontrolle. In Gefahrensituationen greifen Justizvollzugsbeamt:innen ein, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Gemeinsam mit allen anderen, die im Strafvollzug arbeiten, beraten und begleiten sie die Gefangenen, damit diese nach der Entlassung ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung führen können.
Die zweijährige Ausbildung, genau genommen der Vorbereitungsdienst, erfolgt vom ersten Tag an im Beamtenverhältnis. Im Verlauf der Ausbildung wechseln sich in der Regel jeweils fünf Theorie- und Praxisphasen ab, die etwa acht Wochen lang sind. Der berufsvorbereitende Unterricht findet an der Verwaltungsschule Bremen statt, die praktische Ausbildung in der JVA Bremen.
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung einer breiten beruflichen Handlungskompetenz, mit der die Absolvent:innen in der Lage sind, die Herausforderungen ihres Berufs zu meistern. Dafür brauchen sie nicht nur Fachwissen, sondern auch Wissen über Arbeitsabläufe, digitale Kompetenzen, soziale Kompetenzen, tragfähige Einstellungen zum Beruf, Sportlichkeit uvm.
Gemäß dem Lehrplan der Verwaltungsschule der Freien Hansestadt Bremen für die schulische Ausbildung der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Vollzugs- und Werkdienst erfolgt der Unterricht in den Lernbereichen Sicherheit und Versorgung, Beratung/Betreuung/Behandlung, Krisenintervention, die eigene Stellung im Justizvollzug, Strafvollzug in der Gesellschaft und in Sprachen.
Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen die Anwärter:innen einen Sporttest bestehen. Die Ausbildung endet dann mit einer Laufbahnprüfung; sie besteht aus vier schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Im schriftlichen Teil sind 4 dreistündigen Prüfungsarbeiten in den Fächern Rechts- und Verwaltungskunde, Politik, Straf- und Strafverfahrensrecht und in einem anderen vom Prüfungsausschuss zu bestimmenden Fach zu schreiben. Die mündliche Prüfung besteht aus einem 20-minütigem Prüfungsgespräch.