Justizfachangestellte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürger und Gesetz. Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten sie in der Rechtsanwendung und in der Verwaltung. Sie tun dies vor allem bei Zivil- und Strafverfahren sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. in den Abteilungen für Ehe und Familie, Nachlass, Vormundschaft oder Zwangsversteigerung.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt nach dem dualen System. Für die praktische Ausbildung ist das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig; sie findet an bremischen Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft statt. Lernort für die theoretische Ausbildung ist die Verwaltungsschule.
Der schulische Teil (Berufsschule und dienstbegleitende Unterrichtung) macht fast die Hälfte der Ausbildung aus und findet in einer Kombination aus Block- und Teilzeitunterricht (wöchentlicher Berufsschultag während der Praxisphasen) statt.
Ziel der Verwaltungsschule ist die Vermittlung einer breiten beruflichen Handlungskompetenz, damit die Absolventen qualifiziert, verantwortungsbewusst und bürgerorientiert Aufgaben wahrnehmen können.
Die berufsbezogenen Unterrichtsinhalte sind im Rahmenplan von 1997 festgelegt. Die Stundentafel weist neben den beruflichen auch die berufsübergreifenden Lernfelder und Fächer aus und ist Grundlage für die Stundenpläne der Verwaltungsschule und die Zeugnisse.
Schwerpunkte der handlungsorientierten Ausbildung bilden u. a.
Viel Wert legt die Verwaltungsschule neben der fachlichen Kompetenz auf Schlüsselqualifikationen wie Personal-, Sozial-, Methoden- und Lernkompetenz.
Am Ende der Ausbildung findet eine Prüfung vor der sog. "Zuständigen Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz statt. (Das ist in diesem Falle die Senatorin für Finanzen.) Lehrkräfte der Verwaltungsschule sind neben Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern Mitglieder des Prüfungsausschusses.